Informationen zur Gewährleistung

Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht, das vom Händler nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden darf.

Entscheidend für die Gewährleistungsansprüche ist die Frage, ob das Fahrzeug bereits bei Übergabe mangelhaft gewesen ist bzw. "dem Vertrag nicht entspricht".

Was aber ist unter einem Mangel zu verstehen?

Wenn das erworbene Fahrzeug

> die im Geschäftsverkehr gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften
> oder ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Eigenschaften

vermissen lässt.

Voraussetzungen

Der (versteckte) Mangel muss schon vor Kauf vorhanden gewesen sein
Das Fahrzeug wurde in Unkenntnis des Mangels übernommen
Die Ansprüche gegenüber dem Verkäufer werden innerhalb der Gewährleistungsfrist (24 Monate, bei Gebrauchtwagen die älter als ein Jahr ab Erstzulassung sind,
kann die Frist einvernehmlich auf 12 Monate reduziert werden) geltend gemacht
Die Reparatur muß beim ausliefernden Händler durchgeführt werden

Beweislast

In den ersten 6 Monaten nach Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Kauf vorhanden war (Ankaufstest, Gutachten), danach Beweislast beim Käufer.

Sie finden eine Komplettfassung der Gewährleistung unter dem Punkt Service!