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office@matzhold.comWir sind Export - Fit und verkaufen in alle Länder
Sie sind beim Fahrzeugkauf als ausländischer Käufer unter den nachfolgenden Voraussetzungen berechtigt, Fahrzeuge Netto (EU Land) zu kaufen bzw. die MwSt. nach ordnungsgemäßer Ausfuhr (nicht EU Länder) rückerstattet zu bekommen. Anbei finden Sie einen kurzen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten! (WICHTIG: Achten Sie auf den MwSt. Status neben dem Exportpreis im Fahrzeugdetail!)
Offizielle Geschäftsstelle: Global Refund TAX FREE SHOPPING
Man unterscheidet bei der Verrechnung von Fahrzeugen:
1) MwSt. ausweisbar:
Ausnahme:
Bei Neuwagen* ist auch ein Verkauf an Privatpersonen mit Wohnsitz innerhalb der EU Netto möglich! (*Neuwagen = nicht älter als 6 Monate ab Erstzulassung und/oder max. 6.000 KM Laufleistung!)
2) Differenzbesteuert §24 UStG:
3) NoVA - Vergütung nach §12a NoVAG 1991:
Welche Voraussetzungen müssen Sie als Kunde erfüllen?
* Nur gültig für Kunden mit Wohnsitz außerhalb der EU! (3.Land Export!)
Gültigkeit
Das Ausfuhrformular bzw. der Global Refund Scheck (inkl. Rechnung) muß von einem Zöllner spätestens 3 Monate nach dem Monat der erfolgten Einkäufe abgestempelt bzw. elektronisch erfasst werden.
Exportservice
Sie erhalten als Auslandskunde folgenden Service gegen einen geringen Aufpreis angeboten:
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Franz Matzhold
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